Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Mandats. Nachfolgend finden Sie eine klare und transparente Übersicht über die möglichen Kostenstrukturen und Rechtsgebiete.
1. Erstberatung
Für eine erste rechtliche Einschätzung wird eine Erstberatungsgebühr erhoben. Diese beträgt in der Regel 150 € zzgl. MwSt., darf jedoch gemäß § 34 RVG den Betrag von 190€ zzgl. MwSt. nicht überschreiten. In diesem Rahmen erhalten Sie eine fundierte rechtliche Orientierung und eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
2. Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrensstadium, der Art des Rechtsgebiets und dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit.
Zivilsachen
Die Gebühren werden nach dem Streitwert (§ 2 RVG i.V.m. Anlage 2 RVG) berechnet. Je höher der wirtschaftliche Wert, desto höher sind die gesetzlichen Gebühren. Typische Beispiele: Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatz, Gewährleistungsansprüche.
Strafsachen
Die Kosten hängen vom jeweiligen Stadium des Verfahrens ab – Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Berufung oder Revision. Das RVG sieht Rahmengebühren vor, die sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache richten (§§ 13–14 RVG).
Familienrecht
Der Gegenstandswert wird nach wirtschaftlichen und persönlichen Faktoren bestimmt, z. B. Einkommen, Unterhalt oder Sorgerecht (§ 43 FamGKG). Die Gebühren richten sich danach, welche Anträge und Verfahrenshandlungen erforderlich sind.
Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Im Ausländer-, Asyl- und Verwaltungsrecht hängen die Gebühren von der Komplexität des Falls und dem Verfahrensstand ab. Die Abrechnung erfolgt nach den Nummern 5100 ff. VV RVG.
3. Vergütungsvereinbarung
Neben den gesetzlichen Gebühren kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) getroffen werden. Sie orientiert sich an: dem Arbeitsaufwand, der Bedeutung der Angelegenheit, und der wirtschaftlichen Lage des Mandanten. Diese Option schafft Transparenz und Planungssicherheit für beide Seiten.
4. Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kann diese die entstehenden Kosten übernehmen. Ich übernehme auf Wunsch die Korrespondenz mit der Versicherung und prüfe die Deckungszusage.
Bitte beachten Sie: Viele Policen decken Zivilsachen ab, nicht jedoch Strafsachen. Verkehrsstrafsachen sind häufig nur bei Fahrlässigkeitsdelikten versichert. Eine Selbstbeteiligung von meist 150 € ist üblich.
5. Pflichtverteidigung
Mandanten mit geringem Einkommen vertrete ich im Rahmen der Pflichtverteidigung, wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen. Dies gilt insbesondere bei Anklageerhebung, bei Verbrechenstatbeständen oder bei umfangreichen und rechtlich schwierigen Verfahren.
6. Unfallsachen
Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten – sofern die Haftung des Unfallgegners feststeht. In diesem Fall entstehen für Sie keine eigenen Kosten, sobald die Versicherung die Verantwortung anerkennt.
Fragen zu den Kosten
Transparenz und Fairness sind Grundprinzipien meiner Arbeit. Wenn Sie Fragen zu den Kosten, zur Abrechnung oder zur Kostenübernahme durch Dritte haben, sprechen Sie mich gerne an. Ich erläutere Ihnen nachvollziehbar, welche Gebühren in Ihrem Fall anfallen und welche Kostenträger infrage kommen.